Fördermittel

Fördermittel

Wir können auf Basis von auf der Basis fast aller Fördermitteln in Berlin beraten, die vielfältig aber unübersichtlich vorhanden sind, da unterschiedliche Träger wie die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, das Bundeswirtschaftsministerium, das Land Berlin oder Förderbanken auch unterschiedliche Zielgruppen mit den Fördermitteln ansprechen.

Vereinbaren Sie unter 030-66931593 ein kostenfreies Erstgespräch.

Wir beraten detailliert, welche Fördermittel Sie beantragen können. Hier einige wichtige Beispiele:

Berliner Vorgründungscoaching

Wir sind akkreditiert im geförderten Vorgründungscoaching des  Berliner Senats. Nach einer Prüfung der Geschäftsidee und Ihrer persönlichen Eignung können Sie bis zu 30 Coachingstunden bis zur Gründung erhalten. Die Antragstellung läuft über die beauftragte zgs consult GmbH. Bitte kontaktieren Sie für ein Vorgespräch Frau Seher Gül Tel.: +49 30 27 87 33 -24 oder Herrn
Hans-Hermann Kläs Tel.: +49 30 27 87 33 -34. Anschließend erhalten Sie ein 4-tägiges Assessment, in dem Sie sich und Ihre Gründungsidee vorstellen. Bei vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie die Bewilligung des 30-stündigen Vorgründungscoachings als echten Zuschuss ohne Eigenanteil.

IBB Coaching Bonus

Die IBB fördert kreative Gründer mit bis zu 20 Tagen Coaching. Lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch beraten, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Beratungsförderung

Wir sind als Berater im Programm „Förderung unternehmerisches Know-how“ beim Bafa Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet. Unsere Beratungen können bei Vorlage Ihrer persönlichen Voraussetzungen (u.a. Deminimis-Bestimmungen) bis zu 90 % gefördert werden.

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Wichtigstes Fördermittel für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit sind

  • Gründungszuschuss bei noch bestehendem Arbeitslosengeld I-Bezug von mindestens 150 Tagen
  • Einstiegsgeld bei Existenzgründungen mit Arbeitlosengeld II-Bezug (Hartz IV, Grundsicherung)

Beide Fördermittel sind echte, nicht zu versteuernde Zuschüsse. Auch wenn Sie bei Anspruch auf ALG I nur kurzzeitig arbeitslos sind, können Sie den Gründungszuschuss beantragen.
Wir beraten Sie detailliert zu Ihren Möglichkeiten, vereinbaren Sie unter 030-66931593 einen kostenlosen Rückrufservice.