Einstiegsgeld

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit mit Einstiegsgeld

Sollten Sie aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug in die Existenzgründung starten, rufen Sie uns schnellstmöglich für ein kostenfreies Erstgespräch unter 030-66931593 an. Lesen Sie im Folgenden, dass Ihr Beratungsbedarf höher ist, als bei allen anderen Existenzgründern:

Auch als Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG II, SGB II §16 b, 16 c, Sicherung zum Lebensunterhalt, Hartz IV) können Sie sich selbstständig machen. Jedoch sind Existenzgründungen mit hohem Kapitalbedarf wegen fehlenden Sicherheiten und Eingenkapital oft schwieriger. Besonders bei Ihrer Gründung ist Phantasie, Kreativität und Ideenreichtum gefragt. Sie brauchen gute Beratung zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, Fördermitteln und pfiffigem Marketing für´s kleine Budget!

Besonders als Existenzgründer aus ALG II sollten Sie sich beraten lassen, denn für Sie gelten bestimmte Formvorschriften seitens des Jobcenter. Bei Nichtbeachtung können Sie Ansprüche zur Sicherung des Lebensunterhalts verlieren: Merkblatt Selbständige

Auch nach der Gründung sind Sie dem Jobcenter bezüglich Ihres Gewinns rechenschaftspflichtig. Sie müssen zu Beginn Ihrer Selbständigkeit und dann halbjährlich die Anlage EKS ausfüllen. Diese Planzahlen sollten mit den realistisch erzielbaren Umsätzen und den Rentabilitätsplanungen Ihres Businessplan übereinstimmen!

Sie können die Chancen auf eine begleitete Existenzgründung durch das Jobcenter durch die Teilnahme an unserem Workshop Businessplan erheblich erhöhen!

Details zur Förderung mit Einstiegsgeld:

Auf Antrag kann Ihnen Ihr zuständiges Jobcenter das Einstiegsgeld gewähren. Es handelt sich um eine Kann-Leistung, die im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Die Höhe richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Wenn Einstiegsgeld gewährt wird, wird meistens die hälftige Regelleistung (175 €) für 12 Monate gezahlt. Wenn Ihre Gewinne höher liegen, zahlen Sie die AlG-II-Beträge zurück. Wenn Sie die Tragfähigkeit nach einem Jahr noch nicht erreicht haben, kann die Förderung mit Einstiegsgeld um weitere 12 Monate verlängert werden.

Zusätzlich können Zuschüsse und Darlehen bis 5000 € beim Jobcenter beantragt werden, die in der aktuellen Haushaltslage jedoch kaum gewährt werden.

Voraussetzung für die Gewährung von Einstiegsgeld ist ein hervorragender Businessplan. Deshalb sollten vor allem bei dieser Gründungen auf gute Vorbereitung und Beratung unter 030-66931593 setzen. 

Zusammenfassung: Überblick Einstiegsgeld

Gründer mit ALG II (SGB II §16 b, 16 c)

  • Für ALG II Empfänger mit hauptberuflicher Selbstständigkeit
  • Einstiegsgeld als Zuschuss
    • zum ALG II  
    • zum Gewinn (Umsatz minus Kosten) aus der Selbstständigkeit
    • entfällt die Hilfebedürftigkeit durch Gewinn aus der Selbstständigkeit, wird die Zahlung von ALG II eingestellt, das Einstiegsgeld kann trotzdem weitergezahlt werden, Achtung: Beginn eigene Sozialversicherungspflicht!
  • Höhe des Einstiegsgeldes entsprechend der Größer der Bedarfsgemeinschaft und Arbeitslosigkeitsdauer
  • Förderdauer 12 Monate => optionale Verlängerung auf 24 Monate

            Achtung: Kein Rechtsanspruch Kann-Leistung!

Verfahren Beantragung Einstiegsgeld:

Rechtzeitige Beantragung des Einstiegsgeldes beim Träger der Grundsicherung (ARGE, Jobcenter)

  • Antrag auf Einstiegsgeld
  • Lebenslauf
  • Businessplan (Kurzbeschreibung, ausführliches Unternehmenskonzept, Kapitalbedarfs-, Finanzierungsplan, Umsatz-Rentabilitätsvorschau)
  • Planzahlen übereinstimmend mit der Anlage EKS
  • Tragfähigkeitsbescheinigung von fachkundiger Stelle unterschrieben
  • Abschließende Abrechnung des Einkommens aus Selbständigkeit Anlage AKS 

 

Erstellung Businessplan => Workshop Businessplan In-Stop

       Tragfähigkeitsbescheinigung  und Begutachtung durch die fachkundige Stelle  

  • Bei ALG II: Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bei ALG II: Kranken-/pflegeversichert über Jobcenter
  • Bei Zahlungseinstellung ALG II: Keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bei Zahlungseinstellung ALG II: Eigene Kranken-/Pflegeversicherung in gesetzlicher oder privater Krankenkasse
  • Einstiegsgeld muss nicht versteuert werden
  • Kann-Leistung: Zuschuss für die Beschaffung von Sachgütern bis max. 5.000 Euro
  • Kann-Leistung: Übernahme des Eigenanteils von 10 % für das Gründercoaching Deutschland

Weitere Informationen:

Gründerzeiten 16: Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Bundesministerium für Wirtschaft: Gründung aus der Arbeitslosigkeit