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In-Stop Unternehmensberatung
Diplom-Kauffrau, MBA
Elisabeth Klee
Flurweg 2 a
12357 Berlin

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Elisabeth Klee

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Hauptgebäude Flurweg 2 a
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U-Bahn Johannisthaler Chaussee
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Ausstieg Flurweg/Ecke Seidelbastweg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich 

1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der

IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE und für sämtliche Verträge der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  mit ihren Kunden bzw. Auftraggebern unabhängig von Inhalt, Rechtsnatur oder Form der von der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.

1.2
Soweit Beratungsverträge oder Beratungsangebote der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor. Insbesondere die unter 4.1 beschriebenen Beratungs- und Wissenstransferleistungen gelten auch ohne weitere schriftliche Bestätigung als vereinbart.

2. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

Um der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE die gewünschte professionelle Arbeit
zu ermöglichen, wird der Kunde die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter an der Beratung wie folgt mitwirken: 

2.1
Sämtliche Fragen der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE-Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE-Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/oder seinen Führungskräften bekannt sind. Die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Beratungsprojekt sein kann. 

2.2
Die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.

2.3
Von der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

3. Datensicherung des Kunden

Wenn die von der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE übernommenen Aufgaben Arbeiten von IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE-Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE-Berater sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).

4. Auftragsangebot, Auftragsannahme, Abrechnung und Zahlung

4.1 Auftragsangebot und Auftragsannahme

IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE bietet Unternehmensberatung, Coaching, Seminare, Workshops und sonstige Wissenstransferleistungen für Existenzgründer und Unternehmen an, für die bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen des Auftraggebers auch richtliniengeregelte Förderungen zur Finanzierung berücksichtigt werden können.

Durch mündlichen oder schriftlichen Abschluss eines Beratungs- oder Dienstleistungsvertrages, durch Anmeldung zum Seminar, Workshop oder sonstigen Wissenstransferleistung durch den Kunden oder durch Zahlung des vereinbarten Entgeltes bzw. Eigenanteils bei Fördermitteln erkennt der Auftraggeber die hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Auch Verträge und Absprachen in mündlicher Form sind gültig.

Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung,ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles. Genannte Tagessätze und Pauschalangebote gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Unternehmensberatung und Existenzgründung Kleingründungen, Freiberufler 100 Euro Stundensatz, zzgl. gesetzlicher USt

Unternehmensberatung und Existenzgründung bei Kapitalgesellschaften 200 Euro Stundensatz, zzgl. gesetzlicher USt

Unternehmensberatung und Existenzgründung bei internationalen Gründungen 300 Euro Stundensatz, zzgl. gesetzlicher USt

Coaching 100 Euro Stundensatz, zzgl. gesetzlicher USt

Gründercoaching Deutschland und andere Beratungsförderung je nach Voraussetzung des Auftraggebers und Rahmenbedingungen des Förderers

Beratungen zur Insolvenzabwendung, nach Vereinbarung

Ausfallhonorar für Unternehmensberatung 50 Euro je Stunde einer Doppelsitzung, zzgl. gesetzlicher USt (keine Förderung oder Ermäßigung möglich). Verbindlich vereinbarte Termine müssen 48 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten fällt das Ausfallhonorar an.

Beratung außerhalb der Geschäftsräume zzgl. 25 Euro Fahrtkosten, zzgl. gesetzlicher USt

Seminargebühren werden je Seminar und Länge erhoben.

Für die Seminare gilt die mündliche, schriftliche oder E-Mail-Anmeldung als verbindlich. Die Zahlung der Seminargebühr erfolgt per Vorkasse oder zu Seminarbeginn in bar. Bis 7 Tage vor Seminarbeginn kann kostenfrei von der Anmeldung zurückgetreten werden. Danach fällt die Seminargebühr zu 100 % an. Diese wird nach dem nicht rechtzeitig stornierten Seminar in Rechnung gestellt.

4.2  Abrechnung

Richtliniengeregelte Förderungen können nur berücksichtigt werden, wenn VOR Beginn des geförderten Angebotes das Entgelt in bar gezahlt oder überwiesen wurde, da die Förderung an die vorherige Zahlung des Eigenanteils gebunden ist. Unterlässt der Auftraggeber die Vorauszahlung in bar oder unbar und entfällt dadurch die Möglichkeit der Förderung, gelten die o.g. Preise ohne Förderung zzgl. gesetzlicher USt, ohne dass dazu eine weitere schriftliche Vereinbarung nötig wäre.

Durch den Abschluss eines Beratungs- oder Dienstleistungsvertrages, durch Anmeldung zum Seminar, mit Zahlung des vereinbarten Entgeltes bzw. Eigenanteile bei Fördermitteln erkennt der Auftraggeber die hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Auch Verträge und Absprachen in mündlicher Form sind gültig.

Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Das Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro je Stunde Doppelsitzung, zzgl. gesetzlicher USt, wird fällig, wenn vereinbarte Beratungstermine nicht 48 Stunden vorher schriftlich oder per E-Mail abgesagt werden. Die Abrechnung erfolgt zum Monatsende unabhängig von der Auftragsabrechnung.

4.3
Vertragsmäßig gestellte Rechnungen der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE sind sofort zur Zahlung fällig. IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Vergütung ihrer Auslagen. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung ihrer Arbeit von der Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten von IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes.

Ergebnisse der Beratung wie Businesspläne und Geschäftskonzepte, Marketing-Konzepte, Texte- und Kommunikationskonzepte, Websites (technische Umsetzung, Design, Text- und Bild-Content) oder Social Media Konzepte (strategische Umsetzung, Design, Text- und Bild-Content) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE.

4.4
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE berechtigt, ihre Arbeit an einem noch laufenden Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

Nach Übergabe der Beratungsergebnisse ohne zeitgerechten Zahlungsausgleich durch den Kunden, ist  IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE ab der Mahnstufe „Letzte Mahnung“ berechtigt, von dem Recht des Eigentumsvorbehaltes Gebrauch zu machen.

5. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Stornierung, Vergütung

5.1
Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, besteht für beide Vertragsparteien des Beratungsvertrages das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.

5.2
Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE sind abzurechnen und zu zahlen.

5.3
Nach Anmeldung zu Seminaren, Workshops oder sonstigen Wissenstransferleistungen kann bis 7 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei von der Teilnahme zurückgetreten werden. Danach fällt die Seminargebühr zu 100 % an. Diese wird dem verhinderten Teilnehmer von nicht rechtzeitig stornierten Seminaren nach dem Seminarende in Rechnung gestellt.

6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

6.1
Die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE verursacht worden sind.

6.2
Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 6.1 die Leistung der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE dauerhaft unmöglich, so wird die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE von ihren Vertragspflichten frei.

6.3
Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE nicht erbracht.

7. Haftung

7.1
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Für Vermögensschäden des Kunden aus der Beratungstätigkeit wird keine Haftung übernommen.

7.2
IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE ist für die Dauer von sechs Monaten nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihr zu vertretende Mängel, die ihr schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahme bestehen nicht. Für Aufträge, die vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden und in sofern ein vollständige Auftragserfüllung nicht möglich ist, entfällt jegliche Gewährleistung und Haftung.

IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die nach Auftragsende schriftlich mitgeteilt wurden und die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE schuldhaft zu vertreten hat, haftet sie bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 5.000 €. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Ebenso grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung für Drittschäden und Folgeschäden.

7.3
Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  verjähren spätestens nach Ablauf von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit. Für Aufträge, die vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden und in sofern ein vollständige Auftragserfüllung nicht möglich ist, entfällt jeglicher Anspruch auf Schadenersatz.

7.4
Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

8.  Verpflichtung zur Verschwiegenheit

8.1
IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

8.2
Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

8.3  
IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen (z.B. Tragfähigkeitsbescheinigung) über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit insbesondere gegenüber Mitarbeitern der Agentur für Arbeit, dem JobCenter und sonstigen Fördermittelgebern aushändigen oder telefonisch Auskunft darüber erteilen, auch im Falle eines abschlägigen Testates. Ebenso  kann sie  anonymisierte Berichte über ihre Tätigkeit für den Auftraggeber veröffentlichen. Erfolgskontrollen und Teilnehmerbefragungen sind Teil der Voraussetzung für bestimmte Förderprogramme und müssen von IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE an den Fördermittelgeber weitergeleitet werden. Damit erklärt sich der Teilnehmer der Fördermaßnahme ausdrücklich einverstanden.

8.4
Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder Streitfälle.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Berlin.

9.2
Gerichtsstand für alle Klagen gegen die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE ist Berlin. Für Klagen der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE gegen den Kunden ist Berlin gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

10. Geltungsbereich

10.1
Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE keine Wirkung, selbst wenn die IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE  ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

10.2
Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE gilt nur deutsches Recht.

10.3
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Berlin, im Oktober 2008

IN-STOP UNTERNEHMENSBERATUNG ELISABETH KLEE