Unternehmensführungsseminar:
Einnahme-Überschuss-Rechnung für Unternehmer und Freiberufler gem. § 4 (3) EStG
Dieses Seminar ist ein absolutes Praxisseminar:
Ziel ist die Ermittlung des Gewinns Ihres Unternehmens und den Übertrag in Ihre Steuererklärung!
Wir haben eine Excel-Tabelle entwickelt, mit deren Hilfe sich der Gewinn aus den laufenden Buchungen und den nötigen Abschlussbuchungen leicht ermitteln und in die Steuererklärungen übertragen lässt.
Unternehmen (Selbständige nach §18 EStG, Gewerbetreibende ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb und ohne freiwillige Eintragung ins Handelsregister) dürfen die Einnahme-Überschussrechnung anwenden und zwar bis zu einem Umsatz von 500.000 € und einem Gewinn von 50.000 €. Alle Unternehmen, die den Status Kaufmann aufweisen (Einzelkaufleute, OHG, KG, GmbH & CO KG, GmbH, AG usw.), müssen den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, also eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechung (GuV) erstellen. Freiberufler haben ohne Umsatzbeschränkung immer die Wahlfreiheit zur Einnahme-Überschuss-Rechnung.
In der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden nur die tatsächlich eingegangenen, betrieblichen Geldeinnahmen und Geldausgaben für die Gewinnermittlung gebucht und nicht z.B. die bereits geschriebenen Rechnungen, die der Kunde aber noch nicht gezahlt hat. Außer den Bank- und Kassenzahlungen gehört zur korrekten Gewinnermittlung auch die Buchung der Abschreibungen und sonstige Abschlussbuchungen.
- Buchung Einnahme-Überschussrechnung
- Um einen guten Überblick über die Erfolgssituation zu haben, sollten mindestens einmal im Monat alle Belege mit Zahlungsvorgang in einer Excel-Liste als Einnahme-Überschussrechnung gebucht werden:
- Alle Bankein- und Ausgänge
- Alle Kassenein- und Ausgänge
- Alle eingegangenen Erträge minus ausgegangenen Betriebsausgaben = vorläufiges Betriebsergebnis vor Steuern (Zuflussprinzip §11 EStG)
- Betriebsergebnis minus Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
- Um einen guten Überblick über die Erfolgssituation zu haben, sollten mindestens einmal im Monat alle Belege mit Zahlungsvorgang in einer Excel-Liste als Einnahme-Überschussrechnung gebucht werden:
- Die Höhe des Kontostandes ist nicht der Gewinn!
- Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben ./. AfA = Gewinn
- Formular EÜR nur für Umsätze über 17.500 € zwingend, darunter zweckmäßiges formloses Schema für die Gewinnermittlung
- Die Aufzeichnungen bestehen mindestens aus einer Excel-Tabelle, in der in Form eines Tagebuch (Journal) alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in bar oder auf dem Geschäftskonto chronologisch erfasst und dann lückenlosen abgeheftet werden.
- Es werden die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben nach ihrem Zeitpunkt erfasst, ob sie über die Bank oder Kasse erfolgten ist unerheblich. Liegen Einnahmen oder Ausgaben vor, die keine Umsatzsteuer enthalten, bleibt die Spalte USt-Satz frei; der Bruttowert ist dann gleich dem Nettowert.
- Einnahmen und Ausgaben und ihr Saldo (Gewinn oder Verlust) sind stets einfach zu überschauen. Das trifft auch für die Umsatzsteuer und die Vorsteuer mit deren Saldo (Zahllast/VSt-Überhang) zu.
- Es ist keine Inventuraufnahme oder Führung eines Kassenbuches erforderlich, da kein Betriebsvermögen verglichen wird. Auch besteht keine Pflicht zur Abstimmung der Konten oder des Bankbestandes.
- Am Ende der jeweiligen Abrechnungszeit, spätestens am Jahresende zur Ermittlung des Gewinns, müssen zusätzlich die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in die Tabelle eingetragen werden, die keinen unmittelbaren Geldfluss haben:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro netto können direkt in den Aufwand gebucht werden ohne Nachweispflicht im Anlagespiegel
- Abschreibungen aus dem Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro Anschaffungskosten können über 5 Jahre abgeschrieben werden
- Abschreibungen für langlebige Wirtschaftsgüter >1000 € aus dem Anlagenverzeichnis
- pauschale Übernachtungskosten
- pauschaler Verpflegungsmehraufwand
- Betriebsnutzung eines Privat-Pkw bei den Ausgaben
- Privatnutzung eines Betriebs-Pkw bei den Einnahmen
- Sach- und Nutzungsentnahmen
- vereinnahmte/erstattete Umsatzsteuern
- Auflösung von Ansparabschreibungen (bis 2 Jahre nach Bildung aufzulösen, spätestens zur Steuerreform 2008)
- Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 EStG
- Das Jahresergebnis, also entweder Gewinn oder Verlust, wird im Rahme der Einkommensteuererklärung ESt 1A in die steuerlichen Formulare „Anlage G“ für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder „Anlage S“ für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingetragen.
Einkommensteuer ESt 1 A 2011
Einkünfte aus Selbständigkeit Anlage S 2011
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Anlage G 2011
- Bis 17.500 Euro Jahresumsatz kann der Gewinn dem Finanzamt formlos eingereicht werden, darüber hinaus wird die Anlage EÜR Pflicht: Vordruck der EÜR
Kostenfreier Rückrufservice

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IBB & Berliner Senat Seminar „Vielfalt gründet“

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